Internetauktionen:
Internetauktionen bzw. Online-Auktionen im World-Wide-Web
sind keine Auktionen im Sinne des §34 nach der Gewerbeordnung für Auktionen.
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nur im eigenen Namen abgegeben werden. An der Auktion werden diese Teilnahmebedingungen
und die Auktionsregeln
ohne Einschränkungen anerkannt. Ausnahmen von
diesen Bedingungen für einzelne Auktionen werden bei der jeweiligen Beschreibung
bekannt gegeben. Es sind jeweils die aktuell auf www.Zum-verschenken.com
veröffentlichten
Teilnahmebedingungen gültig. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
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und verschenkt wird. In der Verantwortung dafür sind Anbieter und Bieter.
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der Verantwortung des Anbieters bzw. des Bieters, die Lieferung und die
der Ware abzuwickeln. Zum-verschenken.com ist in diese Transaktionen nicht
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Identität zu machen.
Verschenker und
Beschenkte haben
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Verschenker dürfen keine AnAnzeigenen eintragen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten
Sitten verstossen.
-
Verschenker dürfen Artikel, die nur gegen
einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten oder verkauft werden
dürfen, nur
anbieten, wenn sie das Nachweiserfordernis in ihre Artikelbeschreibung aufnehmen.
Damit versichern sie gleichzeitig, den Artikel anschliessend auch nur
gegen den gesetzlich
vorgeschriebenen Nachweis zu veräussern.
- Es dürfen insbesondere keine
Schusswaffen oder andere Waffen angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf verboten ist
oder nur gegen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis erfolgen darf.
- Es dürfen insbesondere keine Artikel
angeboten werden, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
indiziert sind. Solche Artikel dürfen auch nicht unter dem Vorbehalt eines
Altersnachweises angeboten werden, weil das öffentliche Anbieten indizierter Artikel
verboten ist.
- Es dürfen insbesondere keine Artikel
angeboten werden, deren Verkauf gegen § 86 Strafgesetzbuch (StGB) (Verbreiten von
Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) oder § 130 StGB (Volksverhetzung)
verstösst. Solche Artikel dürfen auch nicht unter dem Vorbehalt des Nachweises eines
ausschliesslich wissenschaftlich-historischen Interesses angeboten werden, weil ein
unbestimmter Kreis an Personen an den Auktionen teilnehmen kann und wir deshalb nicht
sicherstellen können, dass solche Artikel nur von Personen mit einem ausschliesslich
wissenschaftlich-historischem Interesse erworben werden.
- Es dürfen insbesondere keine lebenden
Tiere in Auktionen angeboten werden. Tote Tiere oder Tierartikel, die unter das
Artenschutzgesetz oder das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, dürfen nur unter dem
Vorbehalt des gesetzlich vorgeschriebenen Nachweises angeboten und verkauft werden.
- Es dürfen insbesondere keine Artikel
angeboten werden, die Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter
verletzen (Plagiate, Repliken, Raubkopien etc.).
- Es dürfen keine Raubkopien von Software,
zudem auch OEM-Software und MP3-CD`s und anderen Markenartikeln (z.B. Schmuck-Replikas),
sowie auch indizierte Software angeboten und verkauft werden.
- Es darf kein Pornographisches Material
jeglicher Form angeboten und verkauft werden.
-
Es dürfen keine
Medikamente oder Betäubungsmittel angeboten und verkauft werden.
- Es dürfen insbesondere keine
Grundstücke (Immobilien) oder grundstücksgleiche Rechte beworben oder angeboten werden.
- Nicht erlaubt sind auch Auktionen, die
nur aus Werbung bestehen.
Verschenker
dürfen insbesondere keine
Bilder auf Server der Zum-verschenken.com oder eines Dritten, der im Auftrag
der Zum-verschenken.com handelt, übertragen und speichern, an denen er
keine Nutzungsrechte hat oder deren Inhalt oder Form gegen gesetzliche
Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstösst. Dasselbe
gilt für Bilder, auf die durch Eintrag eines URL verwiesen wird (Link oder
andere Verweisformen). Verschenker dürfen insbesondere auch keine wettbewerbswidrige
Werbung für
ihr Angebot oder das Angebot Dritter, insbesondere nicht in Form von Links
oder anderen Verweisformen, machen.
Der
Verschenker hat über sein Eigentum oder
seine Verfügungsbefugnis, seine Lieferfähigkeit und den Zustand der von ihm
angebotenen Waren vollständig zu informieren. Es gelten die gesetzlichen
Vorschriften der Gewährleistung wegen Rechts- und Sachmängeln.
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untereinander.
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des jeweiligen Handelspartners mit. Wir schicken dem Verschenker auch die
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Verkäufer diesen
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zustande kommt. Im übrigen werden die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen
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